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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ramzolution Gutiérrez

Stand: März 2022

Präambel

Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand der Verarbeitung ist die Abbildung verschiedener Online- Marketingdienstleistungen, welche im Rahmen eines Agenturvertrages zwischen den oben genannten Parteien geschlossen wurden. Der Zeitraum der Umsetzungsarbeiten richtet sich nach der in den Offerten definierten Zeitplanung. Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem Erstellung von Social Media Strategien, das Konzipieren von (Video)-Skripts, LinkedIn Skripts, Umsetzung in Form von Videos und organischen Social Media Posts, das Auswerten & Interpretieren von Ergebnissen zur Ableitung von weiteren Massnahmen. eCommerce Content, wie Blogs, E-Mail-Newsletter Kampagnen, Produktbeschreibungen, Headlines und allgemeiner Content gehören ebenso dazu. Consulting & Unternehmensberatungen mit dem Schwerpunkt Marketing sind ebenfalls Teile der Dienstleistungen. Im Einzelnen sind insbesondere die in Anlage 1 genannten Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.

§ 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich.

  2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

§ 3 Geistiges Eigentum

1. Die Urheberrechte an allen von Ramzolution Gutiérrez geschaffenen Werken (Konzepte, Designs, Texte, Entwürfe, Entwicklungen, Strategien, realisierte Projekte, Videos usw.) gehören Ramzolution Gutiérrez. Ramzolution Gutiérrez kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Kunde ohne Einverständnis von Ramzolution Gutiérrez nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Ramzolution Gutiérrez ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

§ 4 Vergütung

1. Die einmalige oder wiederkehrende Vergütung basiert auf dem oben angegebenen Rechnungsposten und bezieht sich auf das jeweilige Angebot respektive Vertrag.

§ 5 Fälligkeiten

  1. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach ordnungsgemässer Rechnungsstellung an den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen.

  2. Bei Wiederkehrenden Rechnungen kann Ramzolution Gutiérrez ohne jegliche Begründung, die Zahlungskondition von Rechnung auf Vorkasse anpassen.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Dieser Agenturvertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und hat eine unbefristete Laufzeit.

  2. Der Agenturvertrag kann ohne Angaben von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende eines jeden Kalenderjahres schriftlich, ordentlich gekündigt werden.

  3. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung ist gegeben, wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstösst und den Verstoss nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert wurde, sofern die Leistung nicht bereits kalendermässig in diesem Vertrag bestimmt wurde. Dies gilt insbesondere für die Zahlungsverpflichtung der Agentur.

  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine per Einschreiben übermittelte Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellversuch fruchtlos verlaufen ist und dem Erklärungsempfänger eine Benachrichtigung über die versuchte Zustellung hinterlassen worden ist.

§ 7 Haftung und Schadenersatz

1. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zum Auftragnehmer allein der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.

§ 8 Schlussbestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken dieses Vertrages.

  2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur dann wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt nicht für die Änderung dieser Texformklausel; hierfür ist Schriftform erforderlich.

  3. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen anlässlich der Projektdurchführung bekannt werden und nicht offenkundig sind (vertrauliche Informationen), vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle Informationen über internes Belangen der Parteien. Vertrauliche Informationen können hierbei auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die betreffende Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt gleichermassen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, der Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.

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